Bildungsurlaub mit Hund
Bildungsurlaub ist der gesetzlich geregelte Anspruch auf Weiterbildung während der Arbeitszeit. Während eines Bildungsurlaubs sind anerkannte Seminare zur beruflichen und politischen Weiterung zu besuchen. Somit stellen „Bildungsfreistellung“ oder „Bildungszeit“ passendere Begriffe dar, da hiermit kein Erholungsurlaub gemeint ist.
Generell ist darauf zu achten, dass es je Bundesland unterschiedliche Regelungen gibt. In Bayern und Sachsen gibt es z.B. keinen gesetzlichen Anspruch auf Bildungsurlaub.
Bildungsurlaub wird zusätzlich zum regulär vereinbarten Urlaub gewährt. I.d.R. beträgt der Anspruch auf Bildungsurlaub 5 Tage pro Jahr bzw. 10 Tage in zwei Jahren.
Beispielsweise kann ein Bildungsurlaub allerdings aus betrieblichen Gründungen verweigert werden. Hierbei kann auch die Betriebsgröße eine entsprechende Rolle spielen.
Informationen und Angebote findet Ihr z.B. auf den vier folgenden Internetseiten (bitte auf die Logos klicken):
Es gibt spezielle Seminarangebote bei denen Hunde mitgebracht werden können. Die Suche nach solchen Seminaren ist etwas schwierig. Am besten ist eine entsprechende Suchmaschinenrecherche (z.B. mit dem Suchbegriff „Bildungsurlaub mit Hund“) oder der persönliche Kontakt beim Anbieter.
Auch sind einige Bildungseinrichtung offen für die Unterbringung des geliebten Vierbeiners während des Bildungsurlaubs. Bei einem interessanten Angebot müsst Ihr speziell nachfragen, ob Ihr Euren Hund während des Bildungsurlaubs mitgebringen dürft.